Sach- und Vermögensversicherungen für PrivatkundInnen

Ob Feuer, Sturm oder Blitzschlag. Fast jeder Österreicher hat eine Eigenheim- oder Haushaltsversicherung. Neben den Kfz Versicherungen schützen diese die Vermögenswerte vor vielen, aber nicht allen Gefahren. Sehr oft wird aber auf das Wichtigste vergessen – nämlich den Menschen selbst. Auch hier gibt es vielfältige Möglichkeiten. Der Versicherer kann zwar nicht den körperlichen Schaden verhindern, er lindert auch keine Schmerzen, aber er kann Sie vor möglichen finanziellen Schäden bewahren und/oder aber auch die bestmögliche Versorgung (Krankenversicherung, Unfallversicherung) im Schadensfall bieten.

Egal ob es sich um einen SACH-oder PERSONENSCHADEN handelt, der Teufel liegt oft Detail bzw. im Kleingedruckten.

Überlassen Sie die Beratung, die Vertragsgestaltung und auch die Schadensabwicklung Spezialisten.

Die wichtigsten Sachversicherungen

Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt der sich im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Lebensgefährten, der Kinder und anderer Verwandter, die im Haushalt leben, befindet.

In der Grunddeckung sind die Sparten Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Privathaftpflicht und Glasbruch versichert.

Es sollten aber auch sämtliche Kosten für Maßnahmen – auch für erfolglose – versichert sein, die der Versicherungsnehmer bei einem Schadensereignis zur Abwendung oder Minderung des Schadens aufwenden muss. Dies umfasst im Regelfall Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Aufräumkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Entsorgungskosten, aber auch Such- und Reinigungskosten, die oft in der Grunddeckungen nicht automatisch mitversichert sind.

Auf Wunsch verhandeln wir für unsere Kunden zusätzliche Sondervereinbarungen aus, die über die Grunddeckung hinausgehen (zum Beispiel: All Risk, Naturgewaltendeckung, Überspannungschäden, etc).

Die Gebäudeversicherung und die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz bilden die Eigenheimversicherung.

Mit der Gebäudeversicherung werden das Gebäude, die Nebengebäude sowie die Grund- und Kellermauern samt Adaptierungen gegen folgende Ereignisse versichert:

  • Feuer (schließt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz ein)
  • Sturm ab 60 km/h (inklusive Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch)
  • Leitungswasser (Wasseraustritt aus Zu- und Ableitungen innerhalb und außerhalb des Grundstückes)
  • Durch die Haftpflichtversicherung ist Haus- und Grundbesitz versichert

…..aber sind Sie auch ausreichend gegen die immer öfter auftretenden Katastrophenschäden versichert? Schäden durch Hochwasser, Erdbeben, Vermurungen, Überschwemmungen, Lawinen und Lawinenluftdruck. Sind neben den Gebäuden, Grund- und Kellermauern auch sämtliche Aussenanlagen mitversichert? Wie schaut es eigentlich mit dem Preis/Leistungsverhältnis aus?

WIR BERATEN UND INFORMIEREN SIE GERNE

Eine Rechtsschutzversicherung schützt „Ihr Recht!“ Kaum eine Lebenssituation – sei sie privat, beruflich oder geschäftlich, ist vor den Gefahren von Rechtsstreitigkeiten ausgeschlossen. Man denke nur an Mietverhältnisse, Konsumentenbelange, Arbeitsplatz, Autounfälle, Erbstreitigkeiten u.v.m. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist man auf der sicheren Seite, denn der Versicherer trägt die dabei entstehenden Kosten.

Ohne Rechtsschutzversicherung haben Sie nur die Möglichkeiten das Prozesskostenrisiko in vollem Umfang selbst in Kauf zu nehmen oder auf Ihr RECHT zu verzichten.

Der Versicherungsschutz kann folgende Leistungen umfassen:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Führerschein-Rechtsschutz
  • Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
  • Allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Allgemeinen Straf-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (privat)
  • Gutachten-Rechtsschutz (privat)
  • Ausfallversicherung
  • Lenker-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz (Privat)
  • Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Liegenschafts-Rechtsschutz für sämtliche selbstgenutzten
  • Wohneinheiten
  • Rechtsschutz in Erb- und Familienrechtssachen

Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge von gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüchen verpflichtet.

Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab; dieser passive Rechtsschutz ergänzt den aktiven der Rechtsschutzversicherung.

Schadensbeispiele

  • Sie laufen blind über die Straße und verursachen einen Unfall.
  • Ihr Bekannter zeigt Ihnen ein paar Urlaubsfotos auf seinem neuen Laptop. Sie sind einen Moment unachtsam und schütten Kaffee über seine neueste technische Errungenschaft.
  • Ihr Hund entdeckt beim morgendlichen Spaziergang eine Katze auf der anderen Straßenseite, läuft los und bringt einen Radfahrer zu Sturz.

Wer ein zulassungspflichtiges KFZ betreibt, ist zum Abschluss einer KFZ- Haftpflichtversicherung verpflichtet.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist der (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Teil einer Autoversicherung (Pflichtversicherung), welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen (Verschulden oder Gefährdungshaftung). Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat. Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht ist in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht, allerdings weichen die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstentschädigungssummen in den EU-Staaten noch erheblich voneinander ab.

  1. Folgende Schadenarten werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:
  2. Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität)
  3. Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen / Objekten (z. B. Leitplanke)
  4. Vermögensschädenimmaterielle Schäden, beispielsweise Schmerzensgeld

Ein Autounfall ist schnell passiert.  Den gegnerischen Schaden deckt bei einem selbstverschuldeten Unfall die eigene KFZ–Haftpflichtversicherung ab. Der Schaden am eigenen Fahrzeug ist nur mittels einer entsprechenden Kaskoversicherung gedeckt. Wer also auf sein Auto angewiesen ist, ohne Auto z.B. seinem Beruf nicht nachgehen kann, für den können solche Situationen Existenz bedrohlich werden.

Bei fremdfinanzierten Fahrzeugen ist eine Kaskoversicherung obligatorisch, aber auch bei bereits abbezahlten oder privat finanzierten Kfz sollte keinesfalls auf die Kasko verzichtet werden!

Fahrzeug–Elementar-Kaskoversicherung
Der Deckungsumfang der Elementar-Kaskoversicherung bietet Schutz gegen Gefahren wie

  • Blitzschlag
  • Felssturz
  • Steinschlag
  • Erdrutsch
  • Lawinen
  • Schneedruck
  • Hagel
  • Hochwasser
  • Sturm

Eingeschlossen sind Schäden, welche durch die angeführten Naturgewalten entstehen, auch dann, wenn dadurch Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

Fahrzeug-Kollisions-Kaskoversicherung
Der Deckungsumfang beinhaltet über den Versicherungsschutz der Elementar-Kaskoversicherung hinaus:

  • Beschädigung oder Zerstörung des versicherten KFZ bei einem Unfall
  • Nutzlast-Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache
  • Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen

Sonderformen der Kaskoversicherung
Neben dem regulären Deckungsumfang können folgende Zusatzrisiken mitversichert werden:

  • Schäden durch Kollision mit Tieren aller Art
  • Schäden durch Kollision mit unbekannten KFZ
  • Höhere Einbruchdiebstahlsummen für Gegenstände im Fahrzeug
  • Schäden durch Tierbisse
  • Ersatzleistung für Führerschein, Zulassungsschein, sowie die KFZ-Kennzeichen bei Diebstahl oder Verlust
  • Schäden an Kleingläsern (z.B. Scheinwerfer)

Die wichtigsten Personenversicherungen

Der gesetzliche Schutz für Unfallopfer ist in den meisten Fällen unzureichend. Statistisch erleidet jede/r zehnte ÖsterreicherIn pro Jahr einen Unfall. Zwei Drittel aller Unfälle sind Freizeitunfälle und daher nicht wie Arbeitsunfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Besonders im Fall einer bleibenden Beeinträchtigung, einer sogenannten Dauer-Invalidität, wird diese Deckungslücke sichtbar, wenn das Unfallopfer keine finanzielle Unterstützung erhält.

Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie keinen Unfallschutz haben.
Hausfrauen, Kinder vor Schulantritt und PensionistInnen sind nicht Unfall versichert.
Kinder sind zwar in der Schule versichert – aber bei Weitem nicht ausreichend.
Die private Unfallversicherung ist daher der ideale Schutz vor diesen Gefahren.
(Versichert sind erwerbstätige Personen wie Selbstständige, Angestellte, LandwirtInnen, sowie Arbeitslose, Schüler- und StudentInnen.)

Die private Krankenversicherung ist eine Erweiterung bzw. Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für nicht Pflichtversicherte kann sie auch als alleinige Krankenversicherung abgeschlossen werden. Für eine erstklassige Versorgung muss ein Patient entweder selbst aufkommen oder privat versichert sein.

Eine private Lebensversicherung ergänzt die gesetzliche Pensionsversicherung und eine eventuelle betriebliche Altersversorgung. Da die Bedürfnisse und Lebenssituationen der Menschen sehr unterschiedlich sind, ist auch das Spektrum bei Lebensversicherungen äußerst vielfältig.

Eine Lebensversicherung kann aus vielerlei Motiven abgeschlossen werden: für den Vermögensaufbau oder die Alterspension, für den Fall einer schweren Krankheit oder einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit, für die finanzielle Vorsorge der Hinterbliebenen, für die Ausbildung für die Kinder oder als Kreditbesicherung etc.

Die österreichische Pensionsversicherungsanstalt spricht grundsätzlich von Berufsunfähigkeit, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten infolge seines körperlichen oder geistigen Zustandes beeinträchtigt ist.

Obwohl es sich bei jeder dritten Pension der PVA um eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension handelt, wird ein möglicher Einkommensverlust duch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall viel zu selten abgesichert. Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, dann schafft die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine Existenzgrundlage für die versicherte Person und ihrer Familie!

Wer Angehörige pflegt und zu Hause betreut, ist meist auch noch mit finanziellen Belastungen konfrontiert, die durch das staatliche Pflegegeld nicht gedeckt sind. Und nicht immer ist das Alter der Grund für die Pflegebedürftigkeit einer Person, auch ein Unfall kann rasch eine Pflegesituation erfordern. Wer vorsorgen möchte, um im gegebenen Fall zu Hause gepflegt zu werden, kann mit einer Pflegeversicherung Abhilfe schaffen. Derzeit sind in Österreich knapp 400.000 Menschen pflegebedürftig!

Die seit längerem geführten Pensionsdebatten sind alles andere als ermutigend. Es ist mittlerweile unbestritten, dass das staatliche Pensionssystem in der gegenwärtigen Form auf Dauer nicht mehr finanzierbar sein wird. Bereits vier von fünf ÖsterreicherInnen gehen davon aus, dass sie künftig zusätzlich privat vorsorgen müssen, um auch in der Pension einen entsprechenden Lebensstandard halten zu können. Steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenraten, immer längere Ausbildungszeiten, ein immer noch sehr hoher Frühpensionsanteil und ein nur moderates Wirtschaftswachstum werden künftig zwangsläufig zu einer Reduktion der staatlichen Pensionen führen.